Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten der DeFodi GmbH & Co KG

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Unternehmern für alle von der  DeFodi GmbH & Co. KG (im folgenden DeFodi genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der DeFodi ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der DeFodi auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von DeFodi.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form dieses vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von DeFodi gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz  handelt.
3.  Vom  Kunden  in  Auftrag  gegebene  Gestaltungsvorschläge  oder  Konzeptionen  sind  eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. DeFodi überträgt kein Eigentum an dem überlassenen Bildmaterial.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Regelungen für Auftragsproduktionen
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Wird keine Sperrfrist verhandelt, so beträgt bei Auftragsproduktion die Sperrfrist 3 Monate. DeFodi ist berechtigt, nach Ablauf der Sperrfrist das gleiche Material anderen Interessenten zur Nutzung anzubieten.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von DeFodi. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
*  die  Digitalisierung,  Speicherung  oder  Duplizierung  des  Bildmaterials  auf  Datenträgern  aller  Art  (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
*  die  Weitergabe  des  digitalisierten  Bildmaterials  im  Wege  der  Datenfernübertragung  oder  auf  Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
e. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorherigerschriftlicher Zustimmung von DeFodi und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von DeFodi vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Regelungen zur Nutzung der DeFodi-Bilddatenbank
1.  Die  Bilddatenbank  von  DeFodi  ist  über  das  Internet  zugänglich.  Der  Zugang  zu  der  Bildda-tenbank wird dem Kunden gegen Zahlung einer pauschalen Gebühr je Download für Highres („Downloadgebühr“) gewährt.
2. Für die Freischaltung des Zuganges zu der DeFodi-Bilddatenbank bedarf es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung, die per Registrierung erfolgt. DeFodi nimmt den Registrierungsantrag des Kunden durch die Übermittlung eines Benutzernamens und eines Passwortes („Zugangsdaten“) an, behält sich jedoch vor, im Einzelfall Registrierungsanträge abzulehnen.
3.  Der  Kunde  ist  verpflichtet,  seine  Zugangsdaten  geheim  zu  halten  und  nicht  an  unberechtigte  Dritte weiterzugeben. Hat der Kunde eine missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen unberechtigten Dritten zu vertreten, ist er zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde hat DeFodi unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat.
4.  DeFodi  ist  berechtigt,  jederzeit  technische  Änderungen  oder  Wartungsarbeiten  vorzunehmen,  die  zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Bilddatenbank führen können. DeFodi wird sich bemühen, diese Ausfallzeiten gering zu halten. Ein Anspruch des Kunden auf eine ständige Erreichbarkeit der Bilddatenbank besteht nicht.
5. DeFodi behält sich im Falle von Vertragsverletzungen vorbehaltlich weiterer Ansprüche das Recht vor, den Datenbank-Zugang des Kunden zu sperren.
6. Bei Nutzung der digitalen Datenbank von DeFodi hat der Kunde die entsprechenden begleitenden Bildinformationen (Bildmetadaten) und die darin enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen zu beachten. Für aus der Nichtbeachtung resultierende Schäden haftet der Kunde allein und hat DeFodi von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Ferner behält sich DeFodi Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen etwaiger Nichtbeachtung ausdrücklich vor.

V. Nutzung des Bildmaterials
a. DeFodi verfügt über die Rechte der Urheber, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Berechtigten, die für die vertragsgemäße Nutzung des Bildmaterials erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind die Persönlichkeitsrechte  Abgebildeter,  die  von  entsprechenden  Verwertungsgesellschaften  wahrgenommenen  Rechte  sowie  Urheberrechte  an  abgebildeten  Gegenständen  wie  z.  B.  Kunstwerken,  Gemälden sowie Rechte an geschützten Kennzeichen wie z.B. Marken.
b. Der Kunde hat DeFodi vorab mitzuteilen, welches Bildmaterial er in welchem Medium (z.B. Titel der Publikation, Internetadresse des Online-Angebotes), zu welchem Zweck, über welchem Zeitraum, in welchem Umfang (Verbreitungsgrad) und auf welche (Nutzungs-) Art nutzen möchte. Sind diese Angaben ganz oder teilweise unzutreffend bzw. entspricht die tatsächliche Nutzung ganz oder teilweise nicht den Angaben des Kunden, ist eine Nutzungsrechtseinräumung hinsichtlich der abweichenden Nutzung nicht erfolgt. Der Kunde ist zum Ersatz eines hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und hält DeFodi insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
c.  DeFodi  räumt  dem  Kunden  an  dem  ausgewählten  Bildmaterial  ein  einfaches  und  nicht  exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht zur einmaligen, nicht übertragbaren Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks/Umfanges ein. Jede Nutzung, auch für Werbezwecke, als Arbeitsvorlage oder für Layout- und Präsentationszwecke bedarf der vorherigen Einwilligung von DeFodi. Weitergehende Nutzungen, wie z. B. für das Medium betreffende Werbemittel, Wiederholungen oder sonstige Weiterungen des ursprünglich einge-räumten Nutzungsrechts bedürfen erneut der Einwilligung von DeFodi.
d. Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert mit DeFodi vereinbart werden. Wird keine Sperrfrist verhandelt, so ist das Nutzungsrecht bei Exklusivrechten für Bildmaterial auf eine Sperrfrist von 4 Wochen beschränkt. DeFodi ist berechtigt, nach Ablauf der Sperrfrist das gleiche Material anderen Interessenten zur Nutzung anzubieten. Bildmaterial mit den Ver¬merken „Sonderkonditionen“ und/oder „Honorarabsprache“ darf nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch DeFodi genutzt werden. Wird das Bildmaterial ohne schriftliche Freigabe von DeFodi genutzt, hält der Kunde DeFodi insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
e. Das Duplizieren, Digitalisieren und Archivieren des Bildmaterials sowie dessen Umgestaltung und/oder Bearbeitung über das normale Maß der Bildbearbeitung hinaus (wie z. B. Fotocomposing oder Fotomontage), unabhängig von den hierzu verwendeten technischen Hilfsmitteln, sowie dessen Weitergabe bzw. Weiterübermittlung an Dritte, ungeachtet des Übermittlungsweges, und die Übertragung, Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von DeFodi ist nicht zulässig „Dritte“ in diesem Sinne sind auch andere Redaktionen desselben Unternehmens sowie Tochterunternehmen.
f. DeFodi ist berechtigt, dem Kunden die Nutzung des Bildmaterials zu untersagen, wenn der Kunde gegen die  Regelungen  dieser  AGB  verstößt.  Bereits  entstandene  Honoraransprüche  von  DeFodi  bleiben  unberührt.
g. Jede Rechtseinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der vereinbarten Vergütung.
h. Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.

VI. AUFBEWAHRUNG, RÜCKGABE, SPEICHERUNG UND LÖSCHUNG DES BILDMATERIALS
Für folgende Handlungen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DeFodi: Die Vervielfältigung des Bildmaterials, der Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind, die Speicherung von Bilddaten auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern, jede digitale und sonstige Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.

VII. Service- und Downloadgebühren
a. Für die Bearbeitung von Bildbestellungen, Anfertigung von Abzügen oder Scans und die Zusammenstellung von Auswahlsendungen kann DeFodi dem Kunden Servicegebühren berechnen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nach Ziffer IV. 7.b. oder seiner Pflicht nach Ziffer VII. 2. nicht nach, ist DeFodi berechtigt, für die Recherche ebenfalls Servicegebühren zu berechnen. Für den Download eines digitalen Datensatzes berechnet DeFodi gesondert jeweils Downloadgebühren. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Gebührenliste, welche auf der Homepage www.defodi.de zu finden ist. Ggf. anfallende Kosten für Telekommunikation, Porto, Kuriere etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
b. Durch die Zahlung der Service- und/oder Downloadgebühren erwirbt der Kunde weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial.
c. DeFodi ist berechtigt, Downloadgebühren, Service-, Material- oder Transportkosten jederzeit anzupassen. Der Kunde wird über Kostenänderungen vorab informiert.
d. DeFodi ist berechtigt, dem Kunden gegebenenfalls zu entrichtende Abgaben an die Künstlersozialversicherung für die jeweiligen Fotografen weiter zu berechnen.
e. Für jede Auswahlsendung, die ersichtlich zu Präsentationszwecken angefordert wird, berechnet DeFodi ein Vorlage-Entgelt in Höhe von € 19,–. Dieses Vorlageentgelt kann mit eventuellen Nutzungshonoraren verrechnet werden.

VIII. Haftung
1. DeFodi übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2.  Bei  unberechtigter  Nutzung,  Duplizierung,  Veränderung,  Bearbeitung,  Umgestaltung,  Weitergabe  des Bildmaterial oder elektronischer Speicherung sowie Nichtbeachtung des Urhebervermerks hat der Kunde DeFodi von allen sich hieraus ergebenen Ansprüchen Dritter freizustellen. DeFodi ist in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch € 200,– pro Bild zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
3. Mit der Zahlung von Schadensersatz oder einer Vertragsstrafe erwirbt der Kunde weder das Eigentum noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial.
4. Die Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber DeFodi beschränken sich zunächst auf einen Nachbesserungsanspruch. Ist eine Nachbesserung nicht möglich bzw. erfolglos durchgeführt worden, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

IX. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Macht der Kunde keine genauen Angaben zur Nutzung, kann DeFodi ein Pauschalhonorar berechnen.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung –  des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck, Umfang und Sprachraum gemäß Ziff.III 3. ,2. oder/und Ziff.IV AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IX. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout-  und  Präsentationszwecke  fällt  vorbehaltlich  einer  abweichenden  Vereinbarung  ein  Honorar  von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Die Nutzungshonorare werden nach Absprache entweder von DeFodi in Rechnung gestellt oder über Belegexemplare per Honoraranweisung von dem Kunden abgerechnet (Anstrichhonorar).
7. Für farbiges Bildmaterial, welches schwarz-weiß verwendet wird, erfolgt kein Honorarnachlass.
8. Exklusivhonorare sind mit DeFodi individuell zu vereinbaren. Nach Ablauf der vereinbarten Sperrfrist ist das jeweilige Honorar fällig, auch wenn bis dahin keine Veröffentlichung erfolgte.

X. Agentur- und Urhebervermerk, Belegexemplare
1. Der Kunde ist verpflichtet, einen Agentur- und Urhebervermerk ( DeFodi.de/Fotograf ) anzubringen. Aus der Platzierung des Agentur- und Urhebervermerkes muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen lassen. Sammelbildnachweise sind nur ausreichend, wenn sich die Zuordnung zu den veröffentlichten Fotografien eindeutig vornehmen lässt. DeFodi hat das Recht, auf einer Veröffentlichung ohne Agentur- und Urhebervermerk zu bestehen.
2. Von jeder Veröffentlichung des Bildmaterials hat der Kunde DeFodi innerhalb von 14 Tagen, unaufgefordert  und  kostenlos  zwei  vollständige  Belegexemplare  der  Print-Publikation  oder  einen  Ausdruck  bzw. Screenshot  der  betreffenden  Internetseite  mit  der  Angabe  der  DeFodi-Bildnummer  des  veröffentlichten Bildmaterials zu übersenden.

XI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von DeFodi erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der (MFM), vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. Der Kunde hat DeFodi insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei¬zuhalten.
3.  Bei  fehlendem  Belegexemplar  oder  bei  Abrechnung  ohne  Belegexemplar  oder  bei  Abrechnung  ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
4. Weder mit der Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz noch einer Vertragsstrafe erwirbt der Kunde ein Eigentums- und/oder Nutzungsrecht.

XII.  Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz von DeFodi.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten der DeFodi GmbH & Co. KG

Stand: 15.07.2015